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Das vorübergehende Einreiseverbot für Ausländer in die Ukraine wird aufgehoben

15.06.2020 - 30.06.2020

Die Regierung der Ukraine hat die Einreise der ausländischen Bürger in die Ukraine wieder möglich gemacht. Der Flugverkehr wird aufgenommen.
Voraussetzung, außer einem gültigen Reisedokument, ist eine gültige Versicherung, welche Ausgaben in Falle einer Covid 19 Behandlung oder Quarantäne (Isolierung) übernimmt.

Eine bindende Quarantäne (Isolierung) ist nur für Einreisende aus Staaten, wo eine starke Ausbreitung des Covid 19 zu vermerken ist notwendig.
Die Länder werden in “grüne” und “rote” Zone eingeteilt. Staaten, wo die Zahl der aktiv Kranken mehr als 40 Personen auf 100 Tausend Einwohner beträgt gehören in die „rote“ Zone.

Diese Liste wird von dem Gesundheitsministerin erstellt, und alle 3 Tage eine aktuelle Liste an den Grenzschutz übergeben.

Stand Montag, dem 15.06.2020, 12 Uhr Ortszeit, wurde diese Liste noch nicht veröffentlicht.